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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.11.1985 - 2 W 129/85   

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https://dejure.org/1985,4343
OLG Köln, 04.11.1985 - 2 W 129/85 (https://dejure.org/1985,4343)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.1985 - 2 W 129/85 (https://dejure.org/1985,4343)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 1985 - 2 W 129/85 (https://dejure.org/1985,4343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anwalt; Auftrag; Zwangsvollstreckung; Kausalität; Beweis; Reziproke Anwendung; Ermessen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 222
  • VersR 1986, 300
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Nürnberg, 21.12.2016 - 12 U 59/15

    Anwaltshaftung wegen Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen und konsequenten

    Ist ein Vollstreckungstitel ergangen, so hat der insoweit beauftragte Rechtsanwalt die Verpflichtung, den Titel zeitgerecht zu vollstrecken und die Zwangsvollstreckung zügig zu betreiben; unterlässt er dies, so muss der Rechtsanwalt bei Erfolglosigkeit späterer Vollstreckungsversuche beweisen, dass bei rechtzeitigem Vorgehen die Zwangsvollstreckung ebenfalls erfolglos gewesen wäre (BGH, Urteil vom 05.11.1992 - IX ZR 12/92, NJW 1993, 734; Urteil vom 21.09.1995 - IX ZR 228/94, NJW 1996, 48; OLG Köln NJW-RR 1986, 222, 223; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht 4. Aufl. § 20 Rn. 35, § 28 Rn. 162; Vill in: Zugehör u.a., Handbuch der Anwaltshaftung 3. Aufl. Rn. 774).

    Ist ein Vollstreckungstitel ergangen, so hat der insoweit beauftragte Rechtsanwalt die Verpflichtung, den Titel zeitgerecht zu vollstrecken und die Zwangsvollstreckung zügig zu betreiben; unterlässt er dies, so muss der Rechtsanwalt bei Erfolglosigkeit späterer Vollstreckungsversuche beweisen, dass bei rechtzeitigem Vorgehen die Zwangsvollstreckung ebenfalls erfolglos gewesen wäre (BGH, Urteil vom 05.11.1992 - IX ZR 12/92, NJW 1993, 734; Urteil vom 21.09.1995 - IX ZR 228/94, NJW 1996, 48; OLG Köln NJW-RR 1986, 222, 223; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht 4. Aufl. § 20 Rn. 35, § 28 Rn. 162; Vill in: Zugehör u.a., Handbuch der Anwaltshaftung 3. Aufl. Rn. 774).

  • OLG Hamm, 24.02.2011 - 28 U 125/10

    Haftung des Rechtsanwalts wegen Verjährenlassens einer Forderung

    Auch dies ändert nichts an der Beweislast des Mandanten dafür, dass eine frühere Vollstreckungshandlung gegen den Schuldner erfolgreich gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 - IX ZR 66/03, BeckRS 2005, 09020, unter Hinweis auf das Urteil vom 5. November 1992 - IX ZR 12/92, NJW 1993, 734; ebenso OLG Celle, NJW-RR 2006, 861 f.; Fahrendorf aaO, Rn. 2096; a.A. OLG Köln, NJW-RR 1986, 222).
  • OLG Celle, 31.08.2005 - 3 U 71/05

    Darlegunslast und Beweislast des Anwalts hinsichtlich der Einstellung der

    Im Rahmen der Vollstreckung trifft den Anwalt zudem die Pflicht, die Vollstreckungsmaßnahmen zügig zu bearbeiten (OLG Köln NJW-RR 1986, 222, 223).
  • OLG Stuttgart, 26.08.2008 - 12 U 146/05
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des OLG Köln NJW-RR 1986, 222, die mehrere Jahre vor der genannten BGH-Entscheidung erging, ist damit überholt.
  • OLG Köln, 11.11.2009 - 11 U 159/07

    Schadensersatz für den Verlust von Arbeitseinkommen aufgrund fehlerhafter

    Sie waren daher gehalten, die Zwangsvollstreckung zügig zu betreiben und dafür zu sorgen, dass die Forderungen des Klägers noch zu einem Zeitpunkt realisiert werden konnten, als die Vollstreckungsschuldnerin über hinreichendes vollstreckungsfähiges Vermögen verfügte (vgl. BGH NJW 1993, 734; OLG Köln NJW-RR 1986, 222, 223; Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Aufl., Rn. 1789; Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 700).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.03.1985 - 3 W 28/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4046
OLG Hamburg, 19.03.1985 - 3 W 28/85 (https://dejure.org/1985,4046)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.1985 - 3 W 28/85 (https://dejure.org/1985,4046)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 1985 - 3 W 28/85 (https://dejure.org/1985,4046)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 222
  • afp 1985, 216
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 08.06.2000 - 4 W 26/00

    Beurteilung der "Unverzüglichkeit" einer Gegendarstellung i.S.d. § 10 Abs. 3 S. 3

    Hierfür ist erforderlich, dass dem Anspruchsverptlichteten ohne schuldhaftes Zögern, innerhalb der Ausschlussfrist von zwei Monaten und der Aktualitätsgrenze eine Gegendarstellung übersandt wird, die sowohl formell wie auch inhaltlich allen Anforderungen entspricht (OLG Hamburg, AfP 1981, 410; OLG Hamburg, AfP 1985, 216; Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch, 3. Aufl., 1998, Rn. 144 m.w.Rechtsprechungsnachweisen; Löffler/Sedelmeier, Presserecht, 4. Aufl., 1997, § 11 LPG, Rn. 157).
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